Informationen zu den Schnelltestungen

Schnelltestungen in Schulen

In NRW ist seit dem 12.04.2021 für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche die Schnelltestpflicht angelaufen.
Die sogenannten Schnelltests leisten einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung des derzeitigen Infektionsgeschehens. Sie sollen dabei helfen, mögliche Coronainfizierungen ausfindig zu machen und weitere Ansteckungen zu verringern. 
Die Testungen müssen zu Beginn des Unterrichtstages/der Pädagogischen Betreuung an zwei festgelegten Tagen in der Woche durchgeführt werden. 

Welcher Test wird bei uns genutzt?
Der Siemens Healthineers Clinitest(c) Rapid COVID-10 Antigen Test

 Coronabetreuungsverordnung

 Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und für alle in der Schule Beschäftigten ist aktuell Bestandteil der Coronabetreuungsverordnung vom 12.04.2021 (siehe angefügtes pdf-Dokument). Alle in der Schule tätigen Personen sowie alle Schüler*innen müssen einen Schnelltest machen oder eine Teilnahme am Präsenzunterricht ist ausgeschlossen. 


Durchführung

 Was machen die Kinder?

Die ersten beiden Schnelltestungen für diese Woche liegen bereits hinter uns. Angeleitet durch Lehrkräfte haben die Kinder der Pädagogischen Betreuung die Schnelltests kennen gelernt und selbst durchgeführt. Selbst? Ja, selbst.

 Jedes Kind erhält von der Lehrerin/dem Lehrer ein vorbereitetes Schälchen für den Schnelltest, bestehend aus Abstrichtupfer, Testkassette, Taschentuch, Teströhrchen mit Pufferlösung und Deckel, Wäscheklammer zum Halten des Teströhrchens.

Durch Anleitung einer Lehrkraft lernen die Kinder den Umgang mit dem Schnelltest und werden bei jedem Testvorgang begleitet.

 Was machen die Lehrer*innen?

Die Lehrer*innen stellen den Schnelltest vor, erklären, beraten, beobachten, geben Hilfestellungen bei der richtigen Vorgehensweise, dokumentieren die Testergebnisse und besprechen mit den Kindern gemeinsam, was die Testergebnisse bedeuten können und wie wir uns bei einem bestimmten Ergebnis verhalten müssen. Bei einem positiven Schnelltestergebnis melden die Lehrkräfte das Ergebnis im Sekretariat der Schule und begleiten das betroffene Kind auf den Schulhof oder in den Förderraum, wo es von einer anderen Lehrkraft beaufsichtigt wird, bis die Erziehungsberechtigten das Kind abholen und einen PCR-Test beim Arzt oder in einer Teststelle durchführen lassen. Die Schule meldet das positive Testergebnis dem Gesundheitsamt.

Es gilt:
Kinder testen sich selbst!
Lehrer*innen erklären, leiten an und beobachten!

Videos zum Kennenlernen der Schnelltestungen

Das Bayrische Staatsministerium für Schule und Kultus hat für kindgerechte Erklärungen zu den Coronaselbstschnelltest die Augsburger Puppenkiste gewinnen können. Ein Video zum Coronaschnelltest mit bayrischem Charme.

Zwar befinden sich die Schulen in den folgenden Videos in anderen Bundesländern und benutzen einen anderen Antigen Schnelltest, doch kann man prima erkennen, wie einfach die Kinder an den Grundschulen einen Schnelltest durchführen. 
An der Matthäusstraße achten wir zudem, gemäß der NRW-Vorgaben, besonders auf den ausreichenden Abstand zwischen den Testenden.

Weitere Fragen und Antworten:

Was passiert, wenn mein Kind positiv getestet wird? Was müssen wir als Eltern tun?

  1. Die Lehrkraft begleitet das Kind aus der Klasse und informiert über die positive Testung im Schulsekretariat. Das Schulsekretariat informiert das Gesundheitsamt über den positiven Fall.
  2. Eine weitere Lehrkraft nimmt das Kind in Empfang und wartet gemeinsam mit dem Kind (wetterabhängig) auf dem Schulhof oder im Förderraum der Schule auf die Erziehungsberechtigten.
  3. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert umgehend ihr Kind von der Schule abzuholen und sofortig bei einem Arzt oder einer Teststelle einen PCR-Test durchführen zu lassen.
  4. Bei einem positiven PCR-Testergebnis rufen die Erziehungsberechtigten in der Schule an und informieren die Schulleitung. / Bei einem negativen PCR-Testergebnis erhalten die Erziehungsberechtigten eine Bescheinigung über das Ergebnis. Das Kind darf am nächsten Tag, unter Vorlage der Bescheinigung, wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.


Was passiert, wenn ich nicht möchte, dass sich mein Kind in der Schule selbst testet?

  1. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind an einer der zugelassenen Teststellen in der Stadt schnelltesten zu lassen. Mit der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses können Sie Ihr Kind dann in den Präsenzunterricht der Schule schicken. Beachten Sie: Die Testung mit dem negativen Ergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein!
  2. Sollten Sie Ihrem Kind keinen Selbsttest in der Schule erlauben oder einer Testung bei der Teststelle nicht zustimmen, darf Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen. Es gibt in diesem Fall keinen Anspruch auf Distanzunterricht, da die Lehrkräfte täglich eine Gruppe im Präsenzunterricht der Schule unterrichten. Die Begleitung durch Lernvideos und/oder Videokonferenzen kann nicht erfolgen. Die Unterrichtsinhalte der Präsenztage können Sie dem Wochenplan der jeweiligen Klasse entnehmen. Da alle Kinder weiterhin schulpflichtig sind und zur Eindämmung der Pandemie nun auch testpflichtig, sind Sie als Erziehungsberechtigte verantwortlich für die Lernbegleitung.